Informationen zu Visa für Rentner

 

Falls Sie Rentner (mit einem Mindestalter von 50 Jahren) sind und sich in Mexiko niederlassen möchten, benötigen Sie eine Aufenthaltserlaubnis. Für die Ausstellung eines Visums müssen Sie folgende Unterlagen einreichen:

  1. Ausgefülltes ANTRAGSFORMULAR.
  2. Reisepass im Original mit einer Gültigkeitsdauer von mindestens sechs Monaten sowie eine Kopie der Seite mit den persönlichen Angaben und ggf. auch der Eintragung der Aufenthaltsgenehmigung in der Bundesrepublik Deutschland.
  3. Ein biometrisches Passbild. Bitte KEIN eingescanntes Passbild beifügen. Das Bild muss frontal und mit weißem Hintergrund aufgenommen werden (wir empfehlen ein entsprechendes Fotostudio für die Aufnahme). Achten Sie bitte darauf, dass Ihr Kopf vollständig auf dem Bild erscheint.
  4. Nachweis über Ihre Einkünfte und finanzieller Lage, in Form einer Bescheinigung der Bank  bzw. Ihres Rentenbescheids der letzten SECHS Monaten.
  5. Erfolgreiches Interview im Konsulat.

* WICHTIG: Für die Bearbeitung Ihres Einreisedokumentes wird eine Gebühr erhoben; diese wird am Tag der persönlischer Terminen bezahlt.

Die Bearbeitungszeit beträgt mindestens zehn Arbeitstage ab Erhalt der Dokumente. Sobald Ihr Visum bereit ist, werden wir Sie unverzüglich informieren. Sollte es nötig sein, werden wir mit Ihnen Kontakt aufnehmen. Das Generalkonsulat von Mexiko behält sich das Recht vor, in Einzelfällen zusätzliche Dokumente anzufordern. Um eine zügige Bearbeitung zu ermöglichen, bitten wir von schriftlichen und telefonischen Anfragen zum Stand der Bearbeitung abzusehen.

 

Bitte beachten Sie: Das Konsulat akzeptiert keine unvollständigen Dokumente. Nur wenn alle vorbenannten Unterlagen eingereicht werden, kann Ihr Einreisedokument ausgestellt werden.

Visa müssen persönlich abgeholt werden. Hierbei gibt es keine Ausnahmen! Es ist unbedingt notwendig, dass Sie uns eine Telefonnummer hinterlassen, wo Sie ständig erreichbar sind (am besten Mobil), da wir Sie nach Fertigstellung Ihres Visums kontaktieren müssen.

Russische und Ukrainische Staatsangehörige, klicken Sie bitte hier.

NOTA PARA EL PÚBLICO USUARIO: Si usted no pudo obtener el trámite que deseaba realizar en esta representación consular por razones que considera injustificadas, o no le dan una cita oportunamente, le suplico que se comunique directamente con el titular Cónsul Eduardo Peña Haller a su teléfono directo: 069-299-87-513

ANMERKUNG FÜR DIE ANTRAGSTELLER: Wenn die Bearbeitung Ihrer Angelegenheit in diesem Konsulat aus Gründen nicht erfolgt, die Sie als ungerechtfertigt empfinden oder Ihnen kein passender Termin gegeben wird, wenden Sie sich bitte direkt an den Konsul Eduardo Peña Haller, Durchwahl: 069-299-87-513