Eheschließung eines deutschen Staatsangehörigen in Mexiko

In Mexiko bestimmen die Standesämter der jeweiligen Bundesstaaten die Voraussetzungen für die Eheschließung zwischen einem ausländischen und einem mexikanischen Staatsangehörigen in Mexiko. Im Folgenden vermitteln wir Ihnen allgemeine Informationen, wobei wir Ihnen raten, sich im Einzelfall an das mexikanische Standesamt in Mexiko zu wenden, wo Sie heiraten wollen.

  • Der ausländische Eheschließende muss eine von der mexikanischen Regierung (Secretaría de Gobernación) ausgestellte, gültige Aufenthaltserlaubnis(Touristenvisum oder Visum, je nach Nationalität) vorbringen.
  • Vorlage eines entsprechenden Antrags auf Eheschließung beim Standesamt ihrer Wahl.
  • Beglaubigte Kopie der Geburtsurkunde des mexikanischen Eheschließenden.
  • Geburtsurkunde des ausländischen Eheschließenden im internationalen Format (mehrere Sprachen) mit Apostille. Sollte diese in einer anderen Sprache als Spanisch verfasst sein, muss eine entsprechende Übersetzung durch einen sachkundigen, durch den Landesgerichtshof (Tribunal Superior de Justicia) im Mexiko authorisierten, Übersetzer beigelegt werden.
  • Wenn einer der Eheschließenden oder beide bereits verheiratet gewesen sind, werden eine beglaubigte Kopie der Heiratsurkunde(n) mit dem Scheidungsvermerk oder eine beglaubigte Kopie der entsprechenden Bescheinigung oder eine beglaubigte Kopie des entsprechenden Abschnittes des Scheidungsurteils oder der Annullierung der Ehe und die Verfügung, die die Rechtskräftigkeit bestätigt, verlangt. Wenn ein Anwärter verwitwet ist, muss eine beglaubigte Kopie der entsprechenden Sterbeurkunde vorgelegt werden. Beide Dokumente des ausländischen Antragstellers müssen in diesem Fall mit Apostille versehen werden.
  • Nachweis über die Erbregelung, der die vorhandenen Güter und die während der Ehe erworbenen Güter unterliegen.
  • Voreheliches ärztliches Attest (im Distrito Federal ist dies keine Voraussetzung, jedoch in einigen anderen Bundesstaaten Mexikos).
  • Ist der ausländische Eheschließende der spanischen Sprache nicht mächtig, muss ein Dolmetscher gestellt werde.
  • Vier Zeugen
  • Gültiger Reisepaß des ausländischen Eheschließenden
  • Meldebescheinigung (in der Regel wird der Wohnsitz/Adresse in Mexiko des mexikanischen Partners angegeben)

Eheschließung in Mexiko von zwei ausländischen Staatsangehörigen

Wir bitten darum, zur Kenntnis zu nehmen, dass die mexikanischen Standesämter die Vorlage der folgenden Papiere mindestens zwei Tage vor dem Datum der Eheschließung verlangen.

Voraussetzungen:

  1. Gültiger Personalausweis
  2. Touristenkarte oder Visum je nach Nationalität, FM2 oder FM3
  3. Geburtsurkunde mit Apostille (Im Bundesstaat Quintana Roo (Riviera Maya, Cancún, Cozumel, Playa del Carmen und Chetumal) ist die Geburtsurkunde nicht unbedingt erforderlich. Mittels eines Formulars, dass das Standesamt bereit hält, kann ein Eides Statt abgelegt werden.
  4. Für den Fall, dass einer der Anwärter bereits geschieden oder verwitwet ist, muss eine entsprechende Bescheinigung, mit Apostille und ins Spanische übersetzt, vorgelegt werden.
  5. Volljährigkeit (18 Jahre)
  6. Antrag im Standesamt ausfüllen
  7. Voreheliches Gesundheitszeugnis (muss in Mexiko ausgestellt werden.
  8. 4 Zeugen mit Ausweis
  9. Zahlung der entsprechenden Gebühren im Standesamt
  10. Ehevertrag (Gütertrennung oder Ehegemeinschaft). Artikel 98 Fracc. V. CCF.

Es ist ratsam eine beglaubigte Kopie der mexikanischen Heiratsurkunde mit Apostille in Mexiko zu beantragen und in Deutschland von einem sachkundigen Übersetzer ins Deutsche übersetzen zu lassen, um die Ehe darauffolgend in einem deutschen Standesamt eintragen zu lassen