Information zu Einfuhrbestimmungen
In den Links dieser Seite erfahren Sie, welche Vorschriften bei der Ein- und Ausfuhr zu beachten sind, wenn Sie im Rahmen einer Reise die Grenzen von Mexiko überschreiten.
Jeder Reisende, der nach Mexiko einreist, muss eine Zollerklärung, die im Flugzeug oder am Flughafen ausgeteilt werden, ausfüllen.
Der Steuerfreibetrag
Wie zuvor beschrieben, variiert der Steuerfreibetrag je nach Einreiseart und –route. Aus diesem Grund raten wir Ihnen, den folgenden Link zu beachten www.aduanas.sat.gob.mx http://www.aduanas.sat.gob.mx/aduana_mexico/2008/pasajeros/139_10134.html. Der entsprechende Freibetrag erhöht sich gegebenenfalls pro mitreisendem Familienmitglied, auch bei Minderjährigen, wenn die Ankunft gleichzeitig und mit dem selben Transportmittel geschieht.
Verbotene Produkte
Dem Allgemeinen Gesetz zu Import- und Exportsteuern zufolge, ist das Einführen der folgenden Produkte nach Mexiko verboten:
• Feuerwaffen, ausgenommen zum Zweck der Jagd, entsprechend der Norm
• Raubfische jeden Alters
• Thalliumsulfat
• Totoaba, frisch oder gekühlt (Fisch)
• Insektizide (Isodrin, Aldrin, Heptachlor, Drinox, Endrin, Mendrin, Nendin, Hecadrin oder Leptofos)
• Gefrorener Totoaba (Fisch)
• Schildkröteneier jeder Art
• Mohn (Schlafmohn)
• N-Phthalimidoglutarimid (Thalidomid)
• Mohnblume (Schlafmohn)
• Marihuanasamen und -sporen (Cannabis Indica), auch wenn diese mit anderen Samen vermischt sind
• Heroin, Grundstoff oder Diacetylmorphin-Hydrochlorid
• Marihuana (Cannabis Indica)
• Medizinische Anwendungen auf Marihuanabasis (Cannabis Indica)
• Opiumsäfte oder –extrakte auf Basis von Acetylmorphin, dessen Salz oder Derivaten
• Aus Marihuana gewonnene Extrakte oder Säfte (Cannabis Indica)
• Schildkröten- oder Suppenschildkrötenleder
• Aus Marihuana (Cannabis Indica) gewonnener Klebstoff oder VerdickungsmittelBunte oder schwarz-weisse Abdrucke, die in Umschlägen oder Paketen zum Verkauf angeboten werden, auf denen Zeichnungen, Figuren oder Illustrationen gezeigt werden, die Kinder verunglimpfend oder lächerlich darstellen, in einer Weise, die zu Gewalt, Selbstzerstörung oder sonstigem antisozialen Verhalten auffordert, wie beispielsweise die „Garbage Pail Kids“, gedruckt von beliebigen Firmen oder Gewerben, auch wenn diese Kaugummi, Süssigkeiten oder andere Artikel enthalten.
• Das Agrarministerium verbietet folgende Produkte, da diese ein grosses Seuchen- und Krankheitsrisiko darstellen: Erde, Stroh, Heu, unbehandelte Strohdekoration, hausgemachte Lebensmittel, Tiermehl, frisches, getrocknetes, konserviertes oder gefrorenes Fleisch oder Fleischprodukte, wie geräucherte, gepökelte oder gereifte Wurst, die in Ländern unter höchster Quarantäne hergestellt wurde (Europa, Afrika, Asien und Südamerika). Für weitere Informationen besuchen Sie bitte die Website: www.sagarpa.gob.mx.
Medikamente dürfen nur für den Eigengebrauch nach Mexiko eingeführt werden
Ausländische Staatsbürger unter medizinischer Behandlung mit Narkotika und Psychopharmaka müssen diese bei der Einreise nach Mexiko verzollen und eine ärztliches Rezept oder eine Lizenz einer authorisierten Instanz vorweisen. Ersteres muss die Barcodes, den Namen des Arztes, der das Rezept verschrieben hat, dessen Unterschrift, Kontaktdaten (Telefon und Adresse) und Gewerberegister enthalten. Auf dem Rezept müssen auch die benötigte Menge, die der Patient während seines Aufenthaltes in Mexiko zu sich nehmen muss, die Gesamtmenge, die eingeführt wird und die tägliche Dosis angegeben sein. Es dürfen nicht mehr Medikamenten eingeführt werden, als für 30 Tage benötigt werden. Das Rezept muss ins Spanische übersetzt werden
Fälle, in denen Zoll bezahlt werden muss
- Wenn die Einreise über Land geschieht, sind Sie berechtigt Waren im Wert von US$75, zusätzlich zu den im Koffer befindlichen Gütern, zollfrei einzuführen. Dieser Betrag kann mit denen der Familienmitglieder addiert werden.
- Wenn die Einreise über den Luftweg geschieht, sind Sie berechtigt Güter im Wert von US$300, zusätzlich zu den im Koffer befindlichen Gütern, zollfrei einzuführen. Dieser Betrag kann mit denen der Familienmitglieder addiert werden.
- Wenn sie den individuellen Freibetrag oder den für die Familie übersteigen, der Warenwert aber nicht über 3000 Dollar liegt, werden Ihnen grundsätzlich 15% der Steuern bzw. des Einfuhrzolls auf den übersteigenden Wert (individuell oder summiert) berechnet. Sie müssen einen Zahlschein ausfüllen, den Sie am Kundenschalter erhalten.
- Sollte der Warenwert 3000 Dollar übersteigen (pro Familienmitglied) nach Abzug des Freibetrages in Höhe von US$75, wenn sie über Land einreisen, oder nach Abzug von US$300, bei Einreise über den Luftweg, oder wenn die Waren aussertariflichen Regelungen oder Beschränkungen unterliegen, müssen sie einen Zollagenten zu Rate ziehen.
Zoll
Sobald Sie sich auf mexikanischem Territorium befinden, können Sie sich frei umher bewegen, ohne noch weitere Migrationsformulare ausfüllen zu müssen. Es kann nur verlangt werden, dass sie die Einfuhrerklärung vorzeigen müssen, wenn Sie eine Stadt in Grenznähe verlassen oder eine andere Stadt im selben Land besuchen möchten.
Anmerkung: Die Bereitstellung dieser Informationen ist ein Kundendienst. Daher raten wir Ihnen, die Informationen direkt mit der Zollbehörde abzugleichen über den folgenden Link www.aduanas.sat.gob.mx http://www.aduanas.sat.gob.mx/aduana_mexico/2008/pasajeros/139_10134.html
Der Grossteil der hier genannten Informationen ist Teil der Anleitung zur Einreise von Touristen, bereitgestellt von der Secretaría de Turismo, Aduana de México, Banjercito, dem Instituto Nacional de Migración, der Secretaría de Comunicaciones y Transportes und der Secretaría de la Defensa Nacional.