Informationen über Visum und Einreisebestimmungen.

 

 

ACHTUNG!

Bevor Sie fortfahren, bitte lesen Sie diese wichtige Informationen für Ausländer im Transit auf mexikanischen Flughäfen (2. Folie steht auf Deutsch).

 

Visumanträge werden nur nach Terminvereinbarung (ein Termin pro Person) über das System MiConsulado erteilt.

Der Termin muss auf den Namen der Person, die das Visum benötigt, bestätigt werden, auch wenn sie minderjährig ist.

Zu dem Termin müssen Sie das Original und Kopien der erforderlichen Dokumente mitbringen.

Bitte beachten Sie, dass Honorarkonsulate keine Visa ausstellen.

 

WICHTIG:

  • Bevor Sie einen Termin vereinbaren, lesen Sie bitte sorgfältig was für Art des Visums Sie benötigen, um herauszufinden, welche Anforderungen Sie am Tag Ihres Termins erfüllen müssen. Wenn Sie die Anforderungen nicht vollständig erfüllen, wird Ihre Bewerbung abgelehnt und Sie müssen einen neuen Termin vereinbaren.
  • Wenn Sie das Frankfurter Konsulat nicht auswählen können, bedeutet dies, dass zu diesem Zeitpunkt KEINE Termine verfügbar sind.
  • BITTE SEHEN SIE DAVON AB, EINEN TERMIN FÜR EIN ANDERES VERFÜGBARES VERFAHREN ZU VEREINBAREN. WENN SIE DIES TUN, KÖNNEN SIE KEINE VERFAHREN ABSCHLIESSEN.

 

 

 VERFAHREN

1.- Erfüllen Sie die Voraussetzungen für die Beantragung des Visums. Alle Informationen finden Sie unten im Abschnitt "Art des Visums" (siehe unten).

2.- Vereinbaren Sie Ihren Termin über MiConsulado unter: https://citas.sre.gob.mx/

Hier erfahren Sie, wie Sie einen Termin zur Beantragung eines Visums vereinbaren können: MiConsulado - Visas

Bitte beachten Sie, dass es NICHT MÖGLICH ist, Termine zu vereinbaren über:

- E-Mail

- Telefonanruf

- Soziale Netzwerke des Konsulats

3.- Erscheinen Sie am Tag Ihres Termins persönlich im Konsulat.

4.- Legen Sie alle Dokumente im Original und in Kopie vor. Am Ende des Verfahrens werden alle Originale zurückgegeben.

5.- Biometrische Daten bereitstellen (Foto, Fingerabdrücke und Unterschrift).

6.- Die Gebühren müssen zum Zeitpunkt des Verfahrens in bar und mit dem genauen Betrag bezahlt werden.

BANKÜBERWEISUNGEN WERDEN NICHT AKZEPTIERT.

Die Preise hängen vom Wechselkurs des Dollars ab, der sich jeden Monat ändert.

Um die aktuellen Preise zu überprüfen, besuchen Sie diesen Link:

https://consulmex.sre.gob.mx/frankfurt/index.php/es/tarifas-consulares

 

Um Probleme zu vermeiden, wird empfohlen, sich mit einer E-Mail-Adresse aus den folgenden Domänen zu registrieren:

 

gmail.com

hotmail.com.mx

hotmail.com

outlook.es

icloud.com

yahoo.com.mx

live.com

live.com.mx

hotmail.es

sre.gob.mx

msn.com

live.com

prodigy.net.mx

 

Bitte beachten Sie folgendes:

  • Es ist notwendig, ein biometrisches Foto fürs Formular vorzulegen.
  • Die mitgebrachten Kopien dürfen nicht mit Heftklammern zusammengeheftet sein.
  • Bitte erscheinen Sie 15 Minuten vor Ihrem Termin, da wir Sie nach der vereinbarten Zeit nicht mehr empfangen können.
  • Außer in nachweisbaren Notfällen sind keine "Walk-ins" erlaubt. Jeder Fall wird individuell geprüft.
  • Wenn Sie Ihren Wohnsitz in den Bundesländern Berlin, Bremen, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein oder Thüringen haben, empfehlen wir Ihnen, sich an die CONSULAR SECTION OF THE EMBASSY OF MEXICO IN BERLIN zu wenden (Tel.: 030 / 269 323-0) Website: https://embamex.sre.gob.mx/alemania/index.php/es/servicios-a-mexicanos
  • Aufgrund neuer Anweisungen vom Auswärtigen Amt Mexikos ab Januar 2017 keine Visa mehr für Inhaber eines kosovarischen Reisepasses ausgestellt werden dürfen. Somit werden Visaanträge von kosovarischen Staatsbürgern leider abgelehnt werden.

 

 

Wenn ein ausländischer Staatsangehöriger eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt, ist für die Einreise nach Mexiko zu Reise-, Geschäfts- oder Studienzwecken oder für eine andere unbezahlte Tätigkeit von 180 Tagen oder weniger (6 Monate oder weniger) kein Visum erforderlich:

- Wenn Sie eine Erlaubnis zum dauerhaften Aufenthalt in einem der Länder des Schengen-Raums, Kanadas, der Vereinigten Staaten von Amerika, Japans, des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland oder in einem der Mitglieder der Pazifischen Allianz (Chile, Kolumbien und Peru) haben.

In Deutschland muss ihr Aufenthaltstitel als "UNBEFRISTET ODER NIEDERLASSUNGSERLAUBNIS" ausgestellt sein.

- Sie haben einen legalen Wohnsitz und verfügen über ein gültiges Visum eines der Mitglieder des Schengen-Raums, Kanadas, der Vereinigten Staaten von Amerika, Japans oder des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland.

- Sie verfügen über eine Bescheinigung, die Sie als Mitglied der Crew des ankommenden Flugzeugs ausweist.

Inhaber der türkischen, russischen oder ukrainischen Staatsbürgerschaft, die keines der oben genannten Kriterien erfüllen, können ein reguläres Touristenvisum oder ein elektronisches Visum beantragen, indem sie HIER https://www.gob.mx/inm/acciones-y-programas/sistema-de-autorizacion-electronica-sae klicken. (Bevor Sie eine elektronische Genehmigung (SAE) für die Einreise nach Mexiko verwenden, vergewissern Sie sich, dass die von Ihnen benutzte Fluggesellschaft SAEs zulässt. Ihr Boarding wird nicht genehmigt, wenn die Fluggesellschaft Ihre SAE beim Check-in aus irgendeinem Grund nicht validieren kann.

Das Visum "Besucher ohne Genehmigung zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit" ist derzeit für Staatsangehörige von Bolivien, Guatemala, Haiti, El Salvador, Honduras, Nicaragua, der Dominikanischen Republik, Serbien und Südafrika gebührenfrei.

Reisende, die keine der oben genannten Kriterien erfüllen und deren Staatsangehörigkeit in der Liste der visumpflichtigen Länder aufgeführt ist, benötigen für die Einreise nach Mexiko ein Visum: Liste der visumpflichtigen Länder HIER.

 

Wichtige Mitteilungen über die Einreise in Mexiko für Ausländer aller Nationalitäten mit oder ohne Visum, sehen sie HIER

 

WICHTIGE INFORMATION FÜR MINDERJÄHRIGE, sehen sie HIER Direkter Link zum Formular (nur auf Spanisch)

 

Austauschschüler (wie z.B. von Rotary Club, AFS, etc.), müssen einen befristeten Aufenthaltstitel für Studenten beantragen (Voraussetzungen s.u.).

 

 

 

ART DES VISUMS

 

 WICHTIG

ALLE Nationalitäten benötigen ein Visum für Aufenthalte von mehr als 180 Tagen (mehr als 6 Monate).

 

 (Überprüfen Sie die Liste der Länder, die für die Einreise nach Mexiko kein Touristenvisum benötigen).

  1. Ausgefüllter Visumsantrag. Derzeit verfügbar auf ENGLISCH oder SPANISCH.
  2. Reisepass mit einer Mindestgültigkeit von 6 Monaten.
  3. Bei Nicht-EU-Bürgern fügen Sie bitte Ihre Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland und gegebenenfalls das Zusatzblatt hinzu.
  4. Ein aktuelles biometrisches Passfoto, mit weißem Hintergrund und ohne Brille.
  5. Nachweis der finanziellen Solvenz

- Kopien Ihrer Gehaltsabrechnungen der letzten drei Monate (Monat pro Monat), aus denen ein monatliches Nettogehalt von mindestens 1.326,88 EUR hervorgeht, sowie ein Schreiben Ihres Arbeitgebers als Nachweis für eine Beschäftigung von mindestens einem Jahr, oder


- Kopien Ihrer Kontoauszüge der letzten drei Monate (Monat pro Monat), aus denen ein durchschnittliches monatliches Guthaben von mindestens 3.980,63 EUR hervorgeht.

  1. Nur für Universitätsstudenten:

-Immatrikulationsbescheinigung.
- Monatseinkommen oder Stipendieninformation, aus der hervorgeht, dass Sie in den letzten drei Monaten mindestens 796,12 EUR pro Monat erhalten haben.

  1. Nur für Personen über 65 Jahren

- Sie brauchen keinen Nachweis Ihrer finanziellen Solvenz zu leisten.

 

  1. Ausgefüllter Visumsantrag. Derzeit verfügbar auf ENGLISCH oder SPANISCH.

    Wenn Sie weiterhin ihr Gehalt aus Deutschland bekommen folgen Sie diesen Anforderungen:

    1. VISUMANTRAG (zurzeit nur auf Englisch verfügbar)
    2. Reisepass mit einer Mindestgültigkeit von 6 Monaten.
    3. Bei Nicht-EU-Bürgern fügen Sie bitte Ihre Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland und gegebenenfalls das Zusatzblatt hinzu.
    4. Ein aktuelles biometrisches Passfoto, mit weißem Hintergrund und ohne Brille.
    5. Bestätigung/Einladung von der Firma in Mexiko (auf Spanisch und mit der Adresse des Unternehmens), die Ihre unentgeltliche Tätigkeit in Mexiko und die Dauer Ihres Aufenthalts bestätigt. Bitte fügen Sie eine Kopie des Personalausweises der Person bei, die das Einladungsschreiben unterzeichnet hat.
    6. Schreiben des deutschen Unternehmens, das die Reisekosten und das Gehalt übernimmt.
    7. Kopien Ihrer Gehaltsabrechnungen oder Kontoauszüge der letzten sechs Monate, aus denen hervorgeht, dass Sie ein durchschnittliches Nettoeinkommen von 2.653,75 EUR pro Monat haben.

Für alle Reisenden, die in Mexiko einer bezahlten Arbeit nachgehen wollen, ist eine Arbeitserlaubnis (NUT) erforderlich, die vom Unternehmen in Mexiko beim "Instituto Nacional de Migración en México (INAMI)" beantragt werden muss.

Das Visum ist je nach Dauer des Aufenthalts wie folgt zu beantragen:  

- Für Aufenthalte bis zu 180 Tagen: "Visitante con permiso para realizar actividades remuneradas".

- Und für Aufenthalte von mehr als 180 Tagen: "Residente temporal".

Das Konsulat kann Ihr Visum NUR bearbeiten, wenn die Arbeitserlaubnis (NUT) vom "Instituto Nacional de Migración en México" ausgestellt wurde.

  1. Ausgefüllter Visumsantrag. Derzeit verfügbar auf ENGLISCH oder SPANISCH.
  2. Reisepass mit einer Mindestgültigkeit von 6 Monaten.
  3. Bei Nicht-EU-Bürgern fügen Sie bitte Ihre Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland und gegebenenfalls das Zusatzblatt hinzu.
  4. Ein aktuelles biometrisches Passfoto, mit weißem Hintergrund und ohne Brille.
  5. Kopie der Arbeitserlaubnis auf welcher die NUT-Nummer (Autorisierungsnummer) zu sehen ist.
  6. Kopie des Zusage- oder Einladungsschreibens des mexikanischen Arbeitgebers: dieses muss mit offiziellem Briefkopf versehen, gestempelt und unterschrieben sein. Darin muss die Adresse der künftigen Arbeitsstelle, die Dauer Ihrer Tätigkeit, Ihre Qualifizierung, eine Beschreibung Ihrer Stelle, sowie Ihr monatliches Bruttogehalt angegeben sein.
  7. Kopie eines Ausweisdokument des Unterzeichners des Zusage- oder Einladungsschreibens

Wichtig: Sobald Sie Ihre Genehmigungsnummer (NUT) erhalten haben, haben Sie 30 Tage Zeit, um auf der Plattform einen Termin für die Bearbeitung Ihres Visums zu vereinbaren.

 

Familienzusammenführung

Sollten Sie bereits ein NUT-Visum erhalten haben, ist es möglich das Visum für Ihre Familie (Ehepartner/Kinder) im Rahmen der Familienzusammenführung zu beantragen.

Sollten Sie Ihr Visum und das für Ihre Familienmitglieder in diesem Konsulat beantragen wollen, müssen Sie für jeden Familienmitglieder einen Termin vereinbaren.

Am Tag des Termins müssen Sie die folgenden Dokumente mitbringen:

  1. VISUMANTRAG (zurzeit nur auf Englisch verfügbar).
  2. Reisepass im Original und eine Kopie der Seite mit Ihren persönlichen Angaben. Nicht-EU-Bürger müssen bitte eine Kopie des Aufenthaltstitels für Deutschland mitbringen.
  3. Ein aktuelles Passbild.
  4. Eheurkunde und Geburtsurkunden (International Format) Ihrer Kinder im Original, zudem jeweils eine Kopie. Handelt es sich dabei um offizielle Dokumente die weder in Mexiko noch in Deutschland ausgestellt wurden, müssen diese mit einer Apostille versehen und ins Spanische übersetzt sein.
  5. Nachweis der finanziellen Solvenz.

- Kopien von Investitionen oder Bankkonten mit einem durchschnittlichen monatlichen Saldo von 1.347,75 EUR in den letzten zwölf Monaten vorlege (Monat pro Monat), oder

- Kopien Ihrer Gehaltsabrechnungen der letzten sechs Monate, aus denen hervorgeht, dass Sie ein durchschnittliches Nettoeinkommen von 1.347,75 € pro Monat haben

Für Minderjährige gilt: Der Visumantrag muss von beiden Eltern unterschrieben werden, und beide Eltern müssen am Tag des Termins persönlich erscheinen. Sollte dies nicht möglich sein, muss eines der folgenden Dokumente vorgelegt werden:

  • Notariell beglaubigte und mit Apostille versehene Erlaubnis der Eltern für die Visumausstellung.
  • Dokument aus dem hervorgeht, dass die begleitende Person das alleinige Sorgerecht besitzt. Handelt es sich dabei um ein offizielles Dokument das weder in Mexiko noch in Deutschland ausgestellt wurde, muss dieses notariell.

  1. Ausgefüllter Visumsantrag. Derzeit verfügbar auf ENGLISCH oder SPANISCH.
  2. Reisepass mit einer Mindestgültigkeit von 6 Monaten.
  3. Bei Nicht-EU-Bürgern fügen Sie bitte Ihre Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland und gegebenenfalls das Zusatzblatt hinzu.
  4. Ein aktuelles biometrisches Passfoto, mit weißem Hintergrund und ohne Brille.
  5. Bestätigung/Einladung von der Firma in Mexiko (auf Spanisch und mit der Adresse des Unternehmens), die Ihre unentgeltliche Tätigkeit in Mexiko und die Dauer Ihres Aufenthalts bestätigt. Das Schreiben muss den vollständigen Namen und die Nationalität des Antragsstellers und Informationen über seine voraussichtliche Tätigkeit enthalten. Bitte fügen Sie eine Kopie des Personalausweises der Person bei, die das Einladungsschreiben unterzeichnet hat.
  6. Schreiben des deutschen Unternehmens, das die Reisekosten und das Gehalt übernimmt.
  7. Die Unterlagen, aus denen hervorgeht, dass die Person über die erforderliche Erfahrung, Fähigkeit, Eignung oder Kenntnis zur Ausübung der Tätigkeit verfügt, für die sie vorgeladen wird, in
  8. Nachweis der finanziellen Solvenz

- Kopien von Investitionen oder Bankkonten mit einem durchschnittlichen monatlichen Saldo von 66.340,8 EUR in den letzten zwölf Monaten vorlege (Monat pro Monat), oder

- Kopien Ihrer Gehaltsabrechnungen der letzten sechs Monate, aus denen hervorgeht, dass Sie ein durchschnittliches Nettoeinkommen von 2.653,75 € pro Monat haben.

  1. Ausgefüllter Visumsantrag. Derzeit verfügbar auf ENGLISCH oder SPANISCH.
  2. Reisepass mit einer Mindestgültigkeit von 6 Monaten.
  3. Bei Nicht-EU-Bürgern fügen Sie bitte Ihre Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland hinzu.
  4. Ein aktuelles biometrisches Passfoto, mit weißem Hintergrund und ohne Brille.
  5. Nachweis des Studiums:

Original des Zulassungsschreibens einer Einrichtung des mexikanischen Bildungssystems mit folgenden Angaben:

  • Vollständiger Name des Antragstellers;
  • Niveau, Klasse und Fachrichtung des Studiums
  • Name des Studienprogramms
  • Datum des Beginns und des Endes des Kurses;
  • Kosten der Studiengebühren für den Kurs; und
  • Informationen der Bildungseinrichtung.
  1. Nachweis der finanziellen Solvenz
  • Kopie der Dokumente, aus denen hervorgeht, dass ein Einkommen aus Beschäftigung, Rente oder Stipendium von mindestens 1.326,88 EUR vorliegt oder
  • Kopie von Investitionen oder Kontoauszügen mit einem durchschnittlichen monatlichen Guthaben von 13.268,88 € in den letzten drei Monaten (Monat pro Monat), oder
  • Ein Schreiben der Bildungseinrichtung, aus dem hervorgeht, dass der Studierende ein Stipendium erhält, oder ein Dokument einer Bank oder eines Finanzinstituts, aus dem hervorgeht, dass der Studierende ein Stipendium erhält aus denen ein monatliches Einkommt von mindestens 1.326,88 EUR hervorgeht.

Wenn der Antragsteller jünger als 25 Jahre ist, kann die Solvenz von den Eltern nachgewiesen werden. In diesem Fall sollten die Eltern folgende Unterlagen vorlegen:

  • Bürgschaftserklärung, in der sie bestätigen, dass sie den Studenten mit mindestens 1.326,88 EUR pro Monat wirtschaftlich unterstützen werden.
  • Kopie der Personalausweise beider Eltern
  • Kopie der Geburtsurkunde
  • Kopien Ihrer Gehaltsabrechnungen der letzten drei Monate, aus denen ein monatliches Nettogehalt von mindestens 1.326,88 EUR hervorgeht.

  1. Ausgefüllter Visumsantrag. Derzeit verfügbar auf ENGLISCH oder SPANISCH.
  2. Reisepass mit einer Mindestgültigkeit von 6 Monaten.
  3. Bei Nicht-EU-Bürgern fügen Sie bitte Ihre Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland und gegebenenfalls das Zusatzblatt hinzu.
  4. Ein aktuelles biometrisches Passfoto, mit weißem Hintergrund und ohne Brille.
  5. Nachweis der finanziellen Solvenz:
  • Kopien Ihrer Gehaltsabrechnungen der letzten sechs Monate, aus denen ein monatliches Nettogehalt von mindestens 2.653,75 EUR hervorgeht; ODER
  • Kopien Ihrer Kontoauszüge der letzten 12 Monate (Monat pro Monat), aus denen ein durchschnittliches monatliches Guthaben von mindestens 66.340,8 EUR hervorgeht.
  1. Bestätigung/Einladung von der Firma in Mexiko (auf Spanisch und mit der Adresse des Unternehmens), die Ihre unentgeltliche Tätigkeit in Mexiko und die Dauer Ihres Aufenthalts bestätigt. Bitte fügen Sie eine Kopie des Personalausweises der Person bei, die das Einladungsschreiben unterzeichnet hat.

  1. Ausgefüllter Visumsantrag. Derzeit verfügbar auf ENGLISCH oder SPANISCH.
  2. Reisepass mit einer Mindestgültigkeit von 6 Monaten.
  3. Bei Nicht-EU-Bürgern fügen Sie bitte Ihre Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland und gegebenenfalls das Zusatzblatt hinzu.
  4. Ein aktuelles biometrisches Passfoto, mit weißem Hintergrund und ohne Brille.
  5. Einladungsschreiben (auf Spanisch und mit der Adresse des Unternehmens) mit dem vollständigen Namen und der Staatsangehörigkeit des Antragstellers sowie den folgenden Angaben des Unternehmens oder der staatlichen Organisation:

- Name oder Firmenname

- Offizielle Registrierungsnummer, falls zutreffend;

-  Zweck der Organisation/Institution

- Vollständige Adresse und Kontaktinformationen

- Informationen über die vorgeschlagene Aktivität oder das Projekt. Die Aktivität muss im Zusammenhang mit den Zielen der Organisation stehen.

- Voraussichtliche Dauer oder ungefähres Datum der Aktivität;

- Übernahme der Kosten

- Kopie des Personalausweises der Person bei, die das Einladungsschreiben unterzeichnet hat

  1. Kopie den Unterlagen, aus denen hervorgeht, dass die Person über die erforderliche Erfahrung, Fähigkeit, Eignung oder Kenntnis zur Ausübung der Tätigkeit verfügt, für die sie vorgeladen wird.
  2. Wenn der Nachweis der Zahlungsfähigkeit durch die einladende Organisation nachgewiesen wird:
  • Die Organisation muss Originale und Kopien von Investitionen oder Bankkonten mit einem durchschnittlichen monatlichen Saldo von 134.775,00 EUR in den letzten zwölf Monaten vorlegen (Monat pro Monat).

HINWEIS: Staatliche und private Einrichtungen, die dem mexikanischen Bildungssystem angehören, müssen keine Zahlungsfähigkeit nachweisen

  1. Wenn der Nachweis der Zahlungsfähigkeit von der einladenden Organisation nicht nachgewiesen wird:
  • Kopien Ihrer Gehaltsabrechnungen der letzten sechs Monate, aus denen ein monatliches Nettogehalt von mindestens 2.653,75 EUR hervorgeht, ODER
  • Kopien Ihrer Kontoauszüge der letzten 12 Monate (Monat pro Monat), aus denen ein durchschnittliches monatliches Guthaben von mindestens 66.340,8 EUR hervorgeht.

  1. Ausgefüllter Visumsantrag. Derzeit verfügbar auf ENGLISCH oder SPANISCH.
  2. Reisepass mit einer Mindestgültigkeit von 6 Monaten.
  3. Bei Nicht-EU-Bürgern fügen Sie bitte Ihre Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland und gegebenenfalls das Zusatzblatt hinzu.
  4. Ein aktuelles biometrisches Passfoto, mit weißem Hintergrund und ohne Brille.
  5. Nachweis der finanziellen Solvenz:
  • Original und Kopie von Investitionen oder Bankkonten mit einem durchschnittlichen monatlichen Saldo von 265.375,00 EUR in den letzten zwölf Monaten vorlegen (Monat pro Monat), oder
  • Nachweis eines (Renten-) Einkommens von mindestens 6.634,38 EUR netto pro Monat in den letzten 6 Monaten.

  1. Ausgefüllter Visumsantrag. Derzeit verfügbar auf ENGLISCH oder SPANISCH.
  2. Reisepass mit einer Mindestgültigkeit von 6 Monaten.
  3. Bei Nicht-EU-Bürgern fügen Sie bitte Ihre Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland und gegebenenfalls das Zusatzblatt hinzu.
  4. Ein aktuelles biometrisches Passfoto, mit weißem Hintergrund und ohne Brille.
  5. Nachweis der finanziellen Solvenz:

- Kopien von Investitionen oder Bankkonten mit einem durchschnittlichen monatlichen Saldo von 67.387,70 EUR in den letzten zwölf Monaten vorlege (Monat pro Monat), oder

- Kopien Ihrer Gehaltsabrechnungen der letzten sechs Monate, aus denen hervorgeht, dass Sie ein durchschnittliches Nettoeinkommen von 4.043,26 € pro Monat haben sowie ein Schreiben Ihres derzeitigen Arbeitgebers, in dem dieser bestätigt, dass Sie während Ihres Aufenthalts in Mexiko dieselbe Stelle und dasselbe Einkommen haben werden.

- Eigentum von Immobilien in Mexiko im Wert von 539.101,00 Euro.

  1. Ausgefüllter Visumsantrag. Derzeit verfügbar auf ENGLISCH oder SPANISCH.
  2. Reisepass mit einer Mindestgültigkeit von 6 Monaten.
  3. Bei Nicht-EU-Bürgern fügen Sie bitte Ihre Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland und gegebenenfalls das Zusatzblatt hinzu.
  4. Ein aktuelles biometrisches Passfoto, mit weißem Hintergrund und ohne Brille.
  5. Kopie des Zulassungsschreibens der Schule in Mexiko in Spanisch, mit Unterschrift, Stempel und offiziellem Logo. Kopie des Personalausweises der Person bei, die das Einladungsschreiben unterzeichnet hat
  6. Kopie des “Guarantee Form” (Sección E, Pág.1 y Sección F, Pág.1)
  7. Ein Schreiben der Rotary-Organisation, aus dem hervorgeht, dass sie das Stipendium übernimmt und dass die Gastfamilie in Mexiko für Unterkunft und Verpflegung sorgt.
  8. Nachweis der Zahlungsfähigkeit der Eltern:
  • Kopie von Investitionen oder Kontoauszügen mit einem durchschnittlichen monatlichen Guthaben von 13.268,8 € in den letzten drei Monaten (Monat pro Monat), oder
  • Ein Schreiben der Bildungseinrichtung, aus dem hervorgeht, dass der Studierende ein Stipendium erhält, oder ein Dokument einer Bank oder eines Finanzinstituts, aus dem hervorgeht, dass der Studierende ein Stipendium erhält aus denen ein monatliches Einkommt von mindestens 1.326,88 EUR hervorgeht.
  1. Erklärung zur elterlichen Verantwortung. HIER HERUNTERLADEN.

  2. Vollmacht auf den Namen des Präsidenten des Rotary Clubs der Stadt oder des Distrikts, in der/dem der Minderjährige seinen Wohnsitz nehmen wird, die diese Person ermächtigt, die Einwanderungsformalitäten zu erledigen, den Minderjährigen rechtlich zu vertreten und seine Ausreise aus Mexiko zu genehmigen. Die Vollmacht muss übersetzt und apostilliert oder legalisiert werden, um in Mexiko gültig zu sein (es ist sehr wichtig, dass Minderjährige diese Vollmacht mit nach Mexiko bringen).

Für Minderjährige:

  1. Original und Kopie der Geburtsurkunde des Minderjährigen
  2. Kopie der Personalausweise beider Eltern
  3. Beide Eltern müssen den Visumantrag unterschreiben
  4. Beide Eltern müssen am Tag des Termins persönlich anwesend sein

Sollte dies nicht möglich sein, legen Sie eines der folgenden Dokumente vor:

  • Notariell beglaubigte und mit Apostille versehene Einverständniserklärung der Eltern. HIER HERUNTERLADEN.

  • Urkunde zur Bescheinigung der alleinigen elterlichen Sorge. Wenn dieses Dokument nicht in Deutschland ausgestellt wurde, muss es apostilliert, ins Spanisch oder Englisch übersetzt und von einem Notar in Deutschland beglaubigt werden.

Sie können ein Visum auf Grund von Familienzusammenführen beantragen, wenn:

Ein Familienangehöriger besitzt eine „Residencia Temporal“ (Temporale Residenz).

Am Tag des Termins müssen Sie folgende Dokumente mitbringen:

  1. Ausgefüllter Visumsantrag. Derzeit verfügbar auf ENGLISCH oder SPANISCH.
  2. Reisepass im Original und eine Kopie der Seite mit Ihren persönlichen Angaben. Nicht-EU-Bürger müssen bitte eine Kopie des Aufenthaltstitels für Deutschland und gegebenenfalls das Zusatzblatt mitbringen.
  3. Ein aktuelles Passbild (bitte kein Bewerbungsbild und kein eingescanntes Passbild). Das Bild muss frontal, ohne Brille und vor weißem Hintergrund aufgenommen werden (Fotos vor blauem oder gräulichem Hintergrund können wegen der Qualität leider nicht angenommen werden). Achten Sie bitte darauf, dass Ihr Kopf vollständig auf dem Bild zu sehen ist.
  4. Eheurkunde oder Geburtsurkunden je nachdem in welchem Verhältnis Sie zu dem Familienangehörigen stehen (Internationales Format) jeweils eine Kopie. Handelt es sich dabei um offizielle Dokumente die weder in Mexiko noch in Deutschland ausgestellt wurden, müssen diese mit einer Apostille versehen und ins Spanisch übersetzt sein.
  5. Nachweis der Residencia Temporal des Familienangehörigen
  6. Nachweis der finanziellen Solvenz.

- Kopien von Investitionen oder Bankkonten mit einem durchschnittlichen monatlichen Saldo von 1.347,75 EUR in den letzten zwölf Monaten vorlege (Monat pro Monat), oder

- Kopien Ihrer Gehaltsabrechnungen der letzten sechs Monate, aus denen hervorgeht, dass Sie ein durchschnittliches Nettoeinkommen von 1.347,75 € pro Monat haben

 

Für Minderjährige gilt: Der Visumantrag muss von beiden Eltern unterschrieben werden, und beide Eltern müssen am Tag des Termins persönlich erscheinen. Sollte dies nicht möglich sein, muss eines der folgenden Dokumente vorgelegt werden:

  • Notariell beglaubigte und mit Apostille versehene Erlaubnis der Eltern für die Visumausstellung.
  • Dokument aus dem hervorgeht, dass die begleitende Person das alleinige Sorgerecht besitzt. Handelt es sich dabei um ein offizielles Dokument das weder in Mexiko noch in Deutschland ausgestellt wurde, muss dieses notariell.

Ein Familienangehöriger besitzt eine Residencia Permanente

Am Tag des Termins müssen Sie folgende Dokumente mitbringen:

  1. Ausgefüllter Visumsantrag. Derzeit verfügbar auf ENGLISCH oder SPANISCH.
  2. Reisepass im Original und eine Kopie der Seite mit Ihren persönlichen Angaben. Nicht-EU-Bürger müssen bitte eine Kopie des Aufenthaltstitels für Deutschland und gegebenenfalls das Zusatzblatt mitbringen.
  3. Ein aktuelles Passbild (bitte kein Bewerbungsbild und kein eingescanntes Passbild). Das Bild muss frontal, ohne Brille und vor weißem Hintergrund aufgenommen werden (Fotos vor blauem oder gräulichem Hintergrund können wegen der Qualität leider nicht angenommen werden). Achten Sie bitte darauf, dass Ihr Kopf vollständig auf dem Bild zu sehen ist.
  4. Eheurkunde oder Geburtsurkunden je nachdem in welchem Verhältnis Sie zu dem Familienangehörigen stehen (Internationales Format) jeweils eine Kopie. Handelt es sich dabei um offizielle Dokumente die weder in Mexiko noch in Deutschland ausgestellt wurden, müssen diese mit einer Apostille versehen und ins Spanische übersetzt sein.
  5. Nachweis der Residencia Permanente des Familienangehörigen

 

 

Ihr Ehegatte besitzt den mexikanischen Pass

Damit qualifizieren Sie sich für den Erhalt der Residencia Temporal

Am Tag des Termins müssen Sie folgende Dokumente mitbringen:

  1. Ausgefüllter Visumsantrag. Derzeit verfügbar auf ENGLISCH oder SPANISCH.
  2. Reisepass im Original und eine Kopie der Seite mit Ihren persönlichen Angaben. Nicht-EU-Bürger müssen bitte eine Kopie des Aufenthaltstitels für Deutschland und gegebenenfalls das Zusatzblatt mitbringen.
  3. Ein aktuelles Passbild (bitte kein Bewerbungsbild und kein eingescanntes Passbild). Das Bild muss frontal, ohne Brille und vor weißem Hintergrund aufgenommen werden (Fotos vor blauem oder gräulichem Hintergrund können wegen der Qualität leider nicht angenommen werden). Achten Sie bitte darauf, dass Ihr Kopf vollständig auf dem Bild zu sehen ist.
  4. Eheurkunde oder Geburtsurkunden je nachdem in welchem Verhältnis Sie zu dem Familienangehörigen stehen (Internationales Format) jeweils eine Kopie. Handelt es sich dabei um offizielle Dokumente die weder in Mexiko noch in Deutschland ausgestellt wurden, müssen diese mit einer Apostille versehen und ins Spanische übersetzt sein.
  5. Nachweis der mexikanischen Staatsangehörigkeit des Ehegatten

 

Ihr Kind besitzt den mexikanischen Pass

Damit qualifizieren Sie sich für den Erhalt der "Residencia Permanente"

Am Tag des Termins müssen Sie folgende Dokumente mitbringen:

  1. Ausgefüllter Visumsantrag. Derzeit verfügbar auf ENGLISCH oder SPANISCH.
  2. Reisepass im Original und eine Kopie der Seite mit Ihren persönlichen Angaben. Nicht-EU-Bürger müssen bitte eine Kopie des Aufenthaltstitels für Deutschland und gegebenenfalls das Zusatzblatt mitbringen.
  3. Ein aktuelles Passbild (bitte kein Bewerbungsbild und kein eingescanntes Passbild). Das Bild muss frontal, ohne Brille und vor weißem Hintergrund aufgenommen werden (Fotos vor blauem oder gräulichem Hintergrund können wegen der Qualität leider nicht angenommen werden). Achten Sie bitte darauf, dass Ihr Kopf vollständig auf dem Bild zu sehen ist.
  4. Eheurkunde oder Geburtsurkunden je nachdem in welchem Verhältnis Sie zu dem Familienangehörigen stehen (Internationales Format) jeweils eine Kopie. Handelt es sich dabei um offizielle Dokumente die weder in Mexiko noch in Deutschland ausgestellt wurden, müssen diese mit einer Apostille versehen und ins Spanische übersetzt sein.
  5. Nachweis der mexikanischen Staatsangehörigkeit des Kindes (Mexikanischen Reisepass/Geburtsurkunde)

 

Für weitere Fragen, wenden Sie sich bitte an die Visaabteilung des Konsulats. Email: This email address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it.

 

Wir bedanken uns für Ihre Unterstützung.

 

Das Konsulat von Mexiko in Frankfurt am Main übernimmt keinerlei Haftung und keine Reisekosten, falls das Visum am Tag des Termins aus technischen Gründen nicht ausgestellt werden kann.

 

 

Preguntas Frecuentes SAE "Sistema de autorización electronica"(FAQs)

 

1. ¿Qué es una autorización electrónica?

 

La autorización electrónica permite a brasileños, rusos y ucranianos viajar a México como Turistas, Transmigrantes o Visitantes Personas de Negocios sin necesidad de obtener una visa.
La autorización electrónica permite a peruanos transitar por México en vuelos de Aeroméxico con destino a China o Japón, siempre que tengan visa vigente para estos países. Los peruanos no podrán utilizar la autorización electrónica para rutas distintas o para vuelos operados por otras aerolíneas.

 

2. ¿Quiénes pueden obtener una autorización electrónica?

 

Rusos, brasileños y ucranianos que deseen viajar a México para hacer turismo, transitar o hacer negocios, así como peruanos con visa vigente para China o Japón y que transiten por México en vuelos de Aeroméxico.

 

3.    ¿Cómo puedo obtener una autorización electrónica para viajar a México?

 

Debe ingresar a la página www.inami.gob.mx y en la sección temas de interés, dar clic en la opción autorización electrónica y después en Deseo presentar una solicitud. La autorización se procesará en pocos minutos.

 

4.    ¿Puede alguien más llenar la solicitud por mí?

 

Si, un amigo o familiar, o personal de una agencia de viaje o de la línea aérea pueden llenar la solicitud por usted. No obstante, es su responsabilidad asegurarse que la información proporcionada sea correcta y verídica.

 

5.    ¿Hay una cuota para obtener la autorización electrónica?

 

Temporalmente no se cobrará la solicitud de la autorización electrónica; sin embargo, en un futuro se implementará una forma de pago por la solicitud.

 

6.    ¿Si obtuve una autorización electrónica, significa que puedo entrar a México?

 

No necesariamente. La autorización electrónica únicamente garantiza que usted pueda tomar su vuelo con destino a México sin necesidad de obtener una visa. En todos los casos, los agentes federales de migración en los puntos de internación al país, autorizan el ingreso.

 

7.    ¿Los extranjeros con autorización electrónica necesitan presentar la autorización impresa?

 

Si, es muy importante que usted imprima su autorización electrónica y la conserve durante su viaje a México, porque debe presentarla al documentar su vuelo y a los agentes de migración en los puntos de internación a México.

 

8.    ¿Cuáles son los posibles resultados de la solicitud?

 

•    Solicitud autorizada: Significa que puede viajar a México con su autorización electrónica.
•    Solicitud no autorizada: Significa que no puede obtener una autorización electrónica, por lo que para viajar a México deberá obtener una visa en un consulado mexicano.

9.    ¿Una vez que obtengo mi autorización electrónica, qué debo hacer para viajar a México?

 

El día de su vuelo deberá presentarse en el mostrador de la aerolínea y presentar su autorización electrónica impresa y su pasaporte vigente. Si es peruano deberá presentar además la visa vigente para China o Japón, de acuerdo a su destino final. Deberá presentar a la autoridad migratoria en México la forma migratoria debidamente llenada, marcando la opción de transmigración, negocios o turismo, según corresponda.

 

10.  ¿Cuánto tiempo debo esperar para conocer el resultado de mi solicitud?

 

El sistema le informará inmediatamente el resultado de su solicitud.

 

11.    ¿Cuál es la vigencia de la autorización electrónica?

 

La autorización electrónica tendrá una vigencia de 30 días a partir de su emisión.

 

12.    ¿Puedo renovar mi autorización electrónica?

 

No, una vez vencida, deberá obtener una nueva autorización. Llene otra solicitud y obtenga otra autorización.

 

13.    ¿Cuántas veces puedo ingresar a México con una autorización electrónica?

 

La autorización electrónica es válida para un solo viaje a México.

 

14.    ¿Cuántas autorizaciones electrónicas puedo tener?

 

Puede obtener las autorizaciones electrónicas que sean necesarias.

 

15.    ¿Qué pasa si me niegan la autorización electrónica?
Si desea viajar a México, debe acudir a un consulado mexicano para obtener una visa. Para mayor información sobre los requisitos para obtener una visa, contacte a la Embajada de México en su país.

 

16.    ¿Si me equivoqué al capturar los datos en mi solicitud, puedo corregirlos?
Después de guardar la solicitud no se pueden corregir los datos; si detecta un error llene otra solicitud con los datos correctos, y obtenga una nueva autorización. Asegúrese de presentar la autorización con datos correctos en la aerolínea.

 

17.    ¿Tengo una visa válida para México, la autorización electrónica también es para mí?
No, los extranjeros que tengan visa válida para México no deben obtener una autorización electrónica.

 

18.    Soy ruso, no tengo visa mexicana y quiero ir a México como turista, ¿puedo obtener una autorización electrónica?
Sí, puede obtener una autorización electrónica para viajar a México e ingresar como Turista con la Forma Migratoria Múltiple (FMM), sin importar la línea aérea por la que viaje.

 

19.    ¿Ésta autorización electrónica opera para otras nacionalidades y destinos?
No, esta autorización electrónica únicamente opera para peruanos que vuelen con Aeroméxico y deseen transmigrar, así como para rusos, ucranianos y brasileños que viajen a México y se internen como Transmigrantes, Turistas o Personas de Negocios, sin importar la línea aérea por la que viajen.

Beantragung einer Arbeitserlaubnis bei der mexikanischen Einwanderungsbehörde (Instituto Nacional de Migración)

Nachfolgend möchten wir Sie über die Formalitäten und Unterlagen informieren, die für die Beantragung einer Arbeitsgenehmigung erforderlich sind.
Der Antrag für ein Visum ist von dem mexikanischen Unternehmen, in dem Sie arbeiten werden, bei der dortigen Einwanderungsbehörde (Instituto Nacional de Migración) einzureichen, die dem mexikanischen Innenministerium (Secretaría de Gobernación) unterstellt ist.
Die Adresse der Einwanderungsbehörde lautet:
Secretaría de Gobernación
-Instituto Nacional de Migración-
Homero 1832
Col. Los Morales Polanco
Delegación Miguel Hidalgo
C.P. 11510, México, D.F.
Tel. 01 (55) 53 87 24 00
www.inm.gob.mx
www.segob.gob.mx

Folgende Unterlagen* sind für den Antrag erforderlich:

1) Mit Apostille versehene Geburtsurkunde(n) des Antragstellers und seiner Familienangehörigen
2) Mit Apostille versehene Heiratsurkunde
3) Fotokopien der Reisepässe des Antragstellers und seiner Familienangehörigen
4) Lebenslauf mit Originalunterschrift
5) Mit Apostille versehene Bescheinigungen oder Zeugnisse, die Ihre Ausbildung belegen (Diplomurkunde, Ausbildungszeugnis etc.) zum Nachweis Ihrer beruflichen Befähigung.
*Alle Dokumente, die mit einer Apostille versehen werden, müssen ins Spanische (inklusive Apostille) von einem vereidigten Übersetzer übersetzt werden.
6) Schreiben, in dem mitgeteilt wird, wo das Visum ausgestellt werden soll (Angabe des Mexikanischen Konsulats, an das Sie sich wenden werden) sowie das Einreisedatum für Mexiko.
7) Schreiben, in dem Ihre neue Stelle benannt sowie ihre zukünftige Tätigkeit detailliert beschrieben wird.
Das Instituto Nacional de Migración behält sich das Recht vor, gegebenenfalls zusätzliche Dokumente anzufordern.
Bitte beachten Sie:
Die unter Punkt 1, 2 und 5 genannten Dokumente müssen von den zuständigen Behörden mit einer Apostille versehen werden. Laut dem Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 sind ausländische öffentliche Urkunden von der Legalisierung befreit. In Mexiko gilt das Haager Übereinkommen seit dem 14. August 1995. Das Generalkonsulat von Mexiko stellt keine Apostille aus.

Vergessen Sie bitte nicht, die Namen aller Personen vollständig anzugeben.
Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung des Visumantrags ca. 6 bis 8 Wochen dauert, sobald uns alle Dokumente vorliegen.
Wenn die mexikanische Einwanderungsbehörde die Einreisegenehmigung erteilt und diese der zuständigen mexikanischen Botschaft bzw. dem zuständigen mexikanischen Konsulat mitgeteilt hat, werden die Antragsteller – in der Regel durch das mexikanische Unternehmen, in dem Sie arbeiten werden – benachrichtigt. Erst nach Erhalt der Einreisegenehmigung kann die mexikanische Botschaft bzw. das mexikanische Konsulat die erforderlichen Dokumente ausstellen, die vom Antragsteller und seiner Familie persönlich nach Terminabsprache abgeholt werden müssen.

Fragen und Antworten zur SAE Genehmigung (FAQs)

 

1. Was ist eine elektronische Genehmigung?

 

Die elektronische Genehmigung erlaubt es Russen und Ukrainern als Touristen, Transmigranten oder Geschäftsreisende nach Mexiko zu reisen, ohne ein Visum beantragen zu müssen.

 

 

2. Wer kann die elektronische Genehmigung erhalten?

 

Russen und Ukrainer, die nach Mexiko reisen möchten als Touristen, Transit- oder Geschäftsreisende.

3. Wie kann ich eine elektronische Genehmigung für die Einreise nach Mexiko bekommen?

 

Auf der Webseite www.inami.gob.mx unter der Option „temas de interés“ (xxx) wählen Sie den Punkt „autorización electrónica“ und danach „Deseo presentar una solicitud“. Die Genehmigung wird in wenigen Minuten erstellt.

 

4. Kann jemand anders für mich den Antrag ausfüllen?

 

Ja, ein Familienangehöriger, Angestellte eines Reisebüros oder der Fluggesellschaft können den Antrag für Sie ausfüllen. Trotzdem obliegt es Ihrer Verantwortung, dass die angegebenen Informationen der Wahrheit entsprechen.

 

5. Wird eine Gebühr für die elektronische Genehmigung erhoben?

 

Zurzeit wird keine Gebühr erhoben, aber es wird demnächst eine Zahlungsform eingeführt werden.

6. Wenn ich eine elektronische Genehmigung erhalten habe, bedeutet dies, dass ich nach Mexiko einreisen darf?

 

Nicht in jedem Fall. Die elektronische Genehmigung garantiert Ihnen, dass Sie Ihren Flug nach Mexiko wahrnehmen können ohne vorher ein Visum beantragen zu müssen. In jedem Fall entscheiden aber die Beamten der Einreisebehörde über die Einreise.

 

7. Müssen Ausländer mit elektronischer Genehmigung diese in ausgedruckter Form vorlegen?

 

Ja, es ist sehr wichtig, dass Sie die Genehmigung ausdrucken und während Ihrer Reise aufbewahren, da Sie sie bei Ankunft und Einreise vorzeigen müssen.

 

8. Welches sind die möglichen Ergebnisse bei Antragstellung?

 

- Antrag angenommen: Sie können mit Ihrer elektronischen Genehmigung nach Mexiko reisen.

 

- Antrag abgelehnt: Sie können keine elektronische Genehmigung erhalten, weshalb Sie für die Reise ein Visum in einem Konsulat von Mexiko beantragen müssen.

9. Was muss ich tun um nach Mexiko zu reisen, sobald ich die elektronische Genehmigung erhalten habe?

 

Am Tag des Abflugs melden Sie sich bei Ihrer Fluggesellschaft und zeigen Ihre ausgedruckte elektronische Genehmigung und Ihren gültigen Pass vor. Der Einreisebehörde in Mexiko ist das ausgefüllte Einreiseformular vorzulegen, in dem je nach Reisezweck die Option Tourist, Transit-oder Geschäftsreisender angekreuzt wird.

 

10. Wie lange dauert es bis ich das Ergebnis meines Antrags habe?

 

Das System informiert Sie sofort über das Ergebnis Ihres Antrags.

 

11. Wie lange ist die elektronische Genehmigung gültig?

 

Die elektronische Genehmigung hat eine Gültigkeit von 30 Tagen ab Antragstellung.

 

12. Kann ich die Genehmigung verlängern?

 

Nein, sobald die Genehmigung abgelaufen ist, müssen Sie eine neue Genehmigung beantragen. Füllen Sie einen neuen Antrag aus und Sie erhalten eine neue Genehmigung.

 

13. Wie oft kann ich mit einer Genehmigung nach Mexiko einreisen?

 

Die elektronische Genehmigung ist nur für eine Reise nach Mexiko gültig.

 

14. Wie viele elektronische Genehmigungen kann ich bekommen?

 

Sie können so viele Genehmigungen erhalten, wie für Sie notwendig.

 

15. Was passiert, wenn mir die elektronische Genehmigung verweigert wird?

 

Wenn Sie nach Mexiko reisen möchten, müssen Sie dann zu einem mexikanischen Konsulat um ein Visum zu beantragen. Für mehr Informationen zu einem Visaantrag setzen Sie sich bitte mit der Botschaft Mexikos in Ihrem Land in Verbindung.

 

16. Kann ich meine Daten ändern, wenn ich mich bei der Eingabe geirrt habe?

 

Nachdem Sie die Genehmigung gespeichert haben, können keine Änderungen mehr vorgenommen werden. Sollten Sie einen Fehler entdecken, füllen Sie bitte einen neuen Antrag mit den korrekten Daten aus. Vergewissern Sie sich, dass Sie der Fluggesellschaft die korrekte Genehmigung vorlegen.

 

17. Ich besitze ein gültiges Visum für Mexiko. Benötige ich noch die elektronische Genehmigung?

 

Nein, Ausländer mit gültigem Visum für Mexiko benötigen keine elektronische Genehmigung.

 

18. Ich bin russischer Staatsbürger, habe kein Visum für Mexiko und möchte als Tourist nach Mexiko reisen. Kann ich eine elektronische Genehmigung bekommen?

 

Ja, Sie können eine elektronische Genehmigung für die Einreise nach Mexiko erhalten und als Tourist mit dem Einreiseformular „Forma Migratoria Múltiple“ einreisen, egal mit welcher Fluggesellschaft Sie fliegen.

 

19. Ist diese elektronische Genehmigung auch für andere Nationalitäten und Ziele möglich?

 

Nein, diese elektronische Genehmigung ist nur für Russen und Ukrainer die als Touristen, Transit-oder Geschäftsreisende nach Mexiko reisen, unabhängig mit welcher Fluggesellschaft.

Informationen zu Visa für ein FSJ, Zivildienstleistende

WIR BITTEN SIE DIE FOLGENDE INFORMATION SORGFÄLLTIG ZU LESEN UND ALLE PUNKTEN ZU BEACHTEN. HELFEN SIE UNS IHNEN EINEN BESSEREN SERVICE ANZUBIETEN, IN DEM SIE ALLES WIE ANGEFORDERT EINREICHEN.

Falls Sie ein Freiwilliges Soziales Jahr planen oder Ihren Zivildienst in Mexiko absolvieren möchten, müssen Sie ein entsprechendes Visum beantragen. Für die Ausstellung eines solchen Dokumentes ist folgendes zu beachten:

ANFORDERUNGEN:

  1. Ausgefülltes ANTRAGSFORMULAR.

WICHTIGER HINWEIS! Das Formular muss vollständig ausgefüllt werden. Wir bitten Sie auf der zweite Seite unter „Ergänzende Dokumente zum Antrag“, die Unterlagen anzugeben mit dem Sie Ihren Antrag auf ein Visum stützen. Zum Beispiel: Kopien der Kontoauszügen, Kopie Reisepass, Bestätigung Firma, etc.

  1. Ein biometrisches Passbild. Bitte KEIN eingescanntes Passbild beifügen. Das Bild muss frontal und mit weißem Hintergrund aufgenommen werden (wir empfehlen ein entsprechendes Fotostudio für die Aufnahme). Achten Sie bitte darauf, dass Ihr Kopf vollständig auf dem Bild erscheint.
  2. Bestätigungen der mexikanischen Firma, Stiftung oder Einrichtung, bei der Sie den Sozialdienst absolvieren werden (in spanischer Sprache, mit Firmenstempel und an das Generalkonsulat von Mexiko in Frankfurt adressiert). Aus der Bestätigung müssen Name des Antragsstellers, Dauer und Ort, Vergütung sowie Tätigkeiten des Sozialdiensts hervorgehen.
  3. Nachweis, dass der Antragsteller für die Dauer seines Aufenthaltes in Mexiko über mindestens 500 EUR monatlich verfügt. Dieser Nachweis muss in schriftlicher Form sein, und kann mit einem der unten aufgelisteten Dokumenten bescheinigt werden:


a)  Formloses Schreiben der Bank, in dem ein Dauerauftrag bestätigt wird ODER

b)  Bürgschaft der Eltern, in der diese die finanzielle Unterstützung bestätigen (Bitte fügen Sie eine Kopie der Ausweise Ihrer Eltern hinzu) ODER

c)  Kopie der Bestätigung eines Stipendiums (falls vorhanden) ODER

d)  Kontoauszug


* WICHTIG: Für die Bearbeitung Ihres Einreisedokumentes wird eine Gebühr erhoben; diese wird am Tag der persönlischer Terminen bezahlt.

5. Erfolgreiches Interview im Konsulat


Die Bearbeitungszeit beträgt mindestens zehn Arbeitstage ab Erhalt der Dokumente. Sobald die Bearbeitung fertig ist, werden wir Sie unverzüglich informieren. Sollte es nötig sein, werden wir mit Ihnen Kontakt aufnehmen. Das Generalkonsulat von Mexiko behält sich das Recht vor, in Einzelfällen zusätzliche Dokumente anzufordern. Um eine zügige Bearbeitung zu ermöglichen, bitten wir von schriftlichen und telefonischen Anfragen zum Stand der Bearbeitung abzusehen.


Wir danken Ihnen für Ihre Unterstützung.

Bitte beachten Sie: Das Konsulat akzeptiert keine unvollständigen Dokumente. Nur wenn alle vorbenannten Unterlagen eingereicht werden, kann Ihr Einreisedokument ausgestellt werden.

Visa müssen persönlich abgeholt werden. Hierbei gibt es keine Ausnahmen!
Es ist unbedingt notwendig, dass Sie uns eine Telefonnummer hinterlassen, wo Sie ständig erreichbar sind (am besten Mobil), da wir Sie nach Fertigstellung Ihres Visums kontaktieren müssen.

Türkische, Russische und Ukrainische Staatsangehörige, klicken Sie bitte hier.

NOTA PARA EL PÚBLICO USUARIO: Si usted no pudo obtener el trámite que deseaba realizar en esta representación consular por razones que considera injustificadas, o no le dan una cita oportunamente, le suplico que se comunique directamente con el titular Cónsul Eduardo Peña Haller a su teléfono directo: 069-299-87-513

ANMERKUNG FÜR DIE ANTRAGSTELLER: Wenn die Bearbeitung Ihrer Angelegenheit in diesem Konsulat aus Gründen nicht erfolgt, die Sie als ungerechtfertigt empfinden oder Ihnen kein passender Termin gegeben wird, wenden Sie sich bitte direkt an den Konsul Eduardo Peña Haller, Durchwahl: 069-299-87-513