Informationen über Visum und Einreisebestimmungen.

 

 

ACHTUNG!

Bevor Sie fortfahren, bitte lesen Sie diese wichtige Informationen für Ausländer im Transit auf mexikanischen Flughäfen (2. Folie steht auf Deutsch).

 

Visumanträge werden nur nach Terminvereinbarung (ein Termin pro Person) über das System MiConsulado erteilt.

Der Termin muss auf den Namen der Person, die das Visum benötigt, bestätigt werden, auch wenn sie minderjährig ist.

Zu dem Termin müssen Sie das Original und Kopien der erforderlichen Dokumente mitbringen.

Bitte beachten Sie, dass Honorarkonsulate keine Visa ausstellen.

 

WICHTIG:

  • Bevor Sie einen Termin vereinbaren, lesen Sie bitte sorgfältig was für Art des Visums Sie benötigen, um herauszufinden, welche Anforderungen Sie am Tag Ihres Termins erfüllen müssen. Wenn Sie die Anforderungen nicht vollständig erfüllen, wird Ihre Bewerbung abgelehnt und Sie müssen einen neuen Termin vereinbaren.
  • Wenn Sie das Frankfurter Konsulat nicht auswählen können, bedeutet dies, dass zu diesem Zeitpunkt KEINE Termine verfügbar sind.
  • BITTE SEHEN SIE DAVON AB, EINEN TERMIN FÜR EIN ANDERES VERFÜGBARES VERFAHREN ZU VEREINBAREN. WENN SIE DIES TUN, KÖNNEN SIE KEINE VERFAHREN ABSCHLIESSEN.

 

 

 VERFAHREN

1.- Erfüllen Sie die Voraussetzungen für die Beantragung des Visums. Alle Informationen finden Sie unten im Abschnitt "Art des Visums" (siehe unten).

2.- Vereinbaren Sie Ihren Termin über MiConsulado unter: https://citas.sre.gob.mx/

Hier erfahren Sie, wie Sie einen Termin zur Beantragung eines Visums vereinbaren können: MiConsulado - Visas

Bitte beachten Sie, dass es NICHT MÖGLICH ist, Termine zu vereinbaren über:

- E-Mail

- Telefonanruf

- Soziale Netzwerke des Konsulats

3.- Erscheinen Sie am Tag Ihres Termins persönlich im Konsulat.

4.- Legen Sie alle Dokumente im Original und in Kopie vor. Am Ende des Verfahrens werden alle Originale zurückgegeben.

5.- Biometrische Daten bereitstellen (Foto, Fingerabdrücke und Unterschrift).

6.- Die Gebühren müssen zum Zeitpunkt des Verfahrens in bar und mit dem genauen Betrag bezahlt werden.

BANKÜBERWEISUNGEN WERDEN NICHT AKZEPTIERT.

Die Preise hängen vom Wechselkurs des Dollars ab, der sich jeden Monat ändert.

Um die aktuellen Preise zu überprüfen, besuchen Sie diesen Link:

https://consulmex.sre.gob.mx/frankfurt/index.php/es/tarifas-consulares

 

Um Probleme zu vermeiden, wird empfohlen, sich mit einer E-Mail-Adresse aus den folgenden Domänen zu registrieren:

 

gmail.com

hotmail.com.mx

hotmail.com

outlook.es

icloud.com

yahoo.com.mx

live.com

live.com.mx

hotmail.es

sre.gob.mx

msn.com

live.com

prodigy.net.mx

 

Bitte beachten Sie folgendes:

  • Es ist notwendig, ein biometrisches Foto fürs Formular vorzulegen.
  • Die mitgebrachten Kopien dürfen nicht mit Heftklammern zusammengeheftet sein.
  • Bitte erscheinen Sie 15 Minuten vor Ihrem Termin, da wir Sie nach der vereinbarten Zeit nicht mehr empfangen können.
  • Außer in nachweisbaren Notfällen sind keine "Walk-ins" erlaubt. Jeder Fall wird individuell geprüft.
  • Wenn Sie Ihren Wohnsitz in den Bundesländern Berlin, Bremen, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein oder Thüringen haben, empfehlen wir Ihnen, sich an die CONSULAR SECTION OF THE EMBASSY OF MEXICO IN BERLIN zu wenden (Tel.: 030 / 269 323-0) Website: https://embamex.sre.gob.mx/alemania/index.php/es/servicios-a-mexicanos
  • Aufgrund neuer Anweisungen vom Auswärtigen Amt Mexikos ab Januar 2017 keine Visa mehr für Inhaber eines kosovarischen Reisepasses ausgestellt werden dürfen. Somit werden Visaanträge von kosovarischen Staatsbürgern leider abgelehnt werden.

 

 

Wenn ein ausländischer Staatsangehöriger eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt, ist für die Einreise nach Mexiko zu Reise-, Geschäfts- oder Studienzwecken oder für eine andere unbezahlte Tätigkeit von 180 Tagen oder weniger (6 Monate oder weniger) kein Visum erforderlich:

- Wenn Sie eine Erlaubnis zum dauerhaften Aufenthalt in einem der Länder des Schengen-Raums, Kanadas, der Vereinigten Staaten von Amerika, Japans, des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland oder in einem der Mitglieder der Pazifischen Allianz (Chile, Kolumbien und Peru) haben.

In Deutschland muss ihr Aufenthaltstitel als "UNBEFRISTET ODER NIEDERLASSUNGSERLAUBNIS" ausgestellt sein.

- Sie haben einen legalen Wohnsitz und verfügen über ein gültiges Visum eines der Mitglieder des Schengen-Raums, Kanadas, der Vereinigten Staaten von Amerika, Japans oder des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland.

- Sie verfügen über eine Bescheinigung, die Sie als Mitglied der Crew des ankommenden Flugzeugs ausweist.

Inhaber der türkischen, russischen oder ukrainischen Staatsbürgerschaft, die keines der oben genannten Kriterien erfüllen, können ein reguläres Touristenvisum oder ein elektronisches Visum beantragen, indem sie HIER https://www.gob.mx/inm/acciones-y-programas/sistema-de-autorizacion-electronica-sae klicken. (Bevor Sie eine elektronische Genehmigung (SAE) für die Einreise nach Mexiko verwenden, vergewissern Sie sich, dass die von Ihnen benutzte Fluggesellschaft SAEs zulässt. Ihr Boarding wird nicht genehmigt, wenn die Fluggesellschaft Ihre SAE beim Check-in aus irgendeinem Grund nicht validieren kann.

Das Visum "Besucher ohne Genehmigung zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit" ist derzeit für Staatsangehörige von Bolivien, Guatemala, Haiti, El Salvador, Honduras, Nicaragua, der Dominikanischen Republik, Serbien und Südafrika gebührenfrei.

Reisende, die keine der oben genannten Kriterien erfüllen und deren Staatsangehörigkeit in der Liste der visumpflichtigen Länder aufgeführt ist, benötigen für die Einreise nach Mexiko ein Visum: Liste der visumpflichtigen Länder HIER.

 

Wichtige Mitteilungen über die Einreise in Mexiko für Ausländer aller Nationalitäten mit oder ohne Visum, sehen sie HIER

 

WICHTIGE INFORMATION FÜR MINDERJÄHRIGE, sehen sie HIER Direkter Link zum Formular (nur auf Spanisch)

 

Austauschschüler (wie z.B. von Rotary Club, AFS, etc.), müssen einen befristeten Aufenthaltstitel für Studenten beantragen (Voraussetzungen s.u.).

 

 

 

ART DES VISUMS

 

 WICHTIG

ALLE Nationalitäten benötigen ein Visum für Aufenthalte von mehr als 180 Tagen (mehr als 6 Monate).

 

 

Für weitere Fragen, wenden Sie sich bitte an die Visaabteilung des Konsulats. Email: visasfrk@sre.gob.mx

 

Wir bedanken uns für Ihre Unterstützung.

 

Das Konsulat von Mexiko in Frankfurt am Main übernimmt keinerlei Haftung und keine Reisekosten, falls das Visum am Tag des Termins aus technischen Gründen nicht ausgestellt werden kann.