Informationen über Einreisedokumente

Staatsangehörige der Europäischen Union, Japan, Israel, Kroatien, Kolumbien und Peru benötigen für Urlaubsreisen nach Mexiko einen mindestens sechs Monate gültigen Reisepass sowie eine Forma Migratoria Múltiple FMM (Dokument für mehrmalige Einreise). Mehr Infos zur FMM- Dokument bitte hier klicken.

 

Bei Einreise auf dem Luftweg erhalten Sie die Forma Migratoria Múltiple FMM direkt von den Fluggesellschaften im Flugzeug; bei Einreise auf dem Landweg sind sie an allen Grenzübergängen erhältlich. Daher müssen Sie sich in Deutschland vor Ihrer Abreise keine Touristenkarte besorgen, denn Sie erhalten diese automatisch bei Ihrer Einreise nach Mexiko.

 

 

 

Die erlaubte Aufenthaltsdauer für Touristen beträgt in der Regel maximal 180 Tage innerhalb 365 Tagen und wird von der Einwanderungsbehörde am Flughafen in Mexiko eingetragen.

 

Auf Grund neuer Bestimmungen des mexikanischen Außenministeriums ist ab dem 29.05.2009 kein Visum für die Einreise nach Mexiko erforderlich, wenn der Reisende eine UNBEFRISTETE Aufenthaltserlaubnis für Groß Britannien, Japan, Kanada, die Schengener-Staaten (Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Spanien, Portugal, Dänemark, Finnland, Island, Norwegen, Schweden, Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, die Slowakischen Republik, Slowenien, die Tschechischen Republik und Ungarn) oder ein gültiges Visum für die Vereinigten Staaten von Amerika (B1-B2), besitzt und als Tourist, Transitreisender oder Geschäftsreisender einreist.

 

Diese Bestimmungen gelten für ALLE Nationalitäten, außer Besitzer deutscher Reiseausweis für Flüchtlinge (Inhaber von grauen und blauen Reisedokumente, bzw. Passersatz).

 

Staatsangehörige aus Kanada, den Vereinigten Staaten von Amerika und Japan benötigen neben der Forma Migratoria Múltiple FMM entweder einen Reisepass oder einen Personalausweis mit einer Gültigkeitsdauer von mindestens sechs Monaten.

 

Türkische, Russische und Ukrainische Staatsangehörige, klicken Sie bitte hier.

 

Für die hier nicht genannten Staatsangehörigkeiten gelten je nach Heimatland unterschiedliche Einreisebestimmungen, die Sie bei dem für Sie zuständigen Konsulat  per E-Mail unter Esta dirección de correo electrónico está siendo protegida contra los robots de spam. Necesita tener JavaScript habilitado para poder verlo. erfragen können.

 

Das Generalkonsulat von Mexiko in Frankfurt am Main ist nur für Antragsteller mit Wohnsitz in Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Saarland zuständig. Sollten Sie Ihren Wohnsitz in einem anderen Bundesland haben, wenden Sie sich bitte an die Konsularabteilung der Botschaft von Mexiko in Berlin (Telefon 030/269 323-0, web-page: http://portal.sre.gob.mx/alemania)