Informationen zu Visa für Geschäftsreisende und Techniker
WICHTIG::: Ein Visum muss nicht mehr beantragt werden wenn Staasangehörige der EU-länder bis zu 180 Tage sich in Mexiko aufhalten werden und keine vergütete Aktivität in Mexiko ausübern werden. ALLE besucher, die in Mexiko sich unter 180 Tage aufhalten werden aber eine vergütete Aktivität ausüber werden benötigen das "Gechäftsvisum", welches durch den Arbeitgeber bei der Mexikanischen Ausländerbehörde (Instituto Nacional de Migración) in Mexiko beantragt wird. Das Konsulat führt lediglich ein Interview mit dem Antragsteller durch.
Für einen Aufenthalt von mehr als 180 Tagen, muss ein Visum beantragt werden. Folgende Unterlagen müssen zur Ausstellung des Visums einreichen werden:
1) Ausgefülltes ANTRAGSFORMULAR
2) Reisepass im Original mit einer Gültigkeitsdauer von mindestens sechs Monaten sowie eine Kopie der Seite mit den persönlichen Angaben und ggf. der Eintragung der Aufenthaltsgenehmigung für die Bundesrepublik Deutschland.
3) Bestätigung des deutschen Unternehmens mit genauer Angabe des Reisezwecks und der Anschrift des mexikanischen Unternehmens, bei dem die technische Beratung, Montage, Fotografie und Film, Inbetriebnahme, oder Überwachung durchgeführt werden soll. Hier sollte das Unternehmen bzw. die Person deutlich benannt werden, die sich für den Aufenthalt der Visumsantragssteller in Mexiko und für deren Einkommen verantwortlich zeichnen. Das Schreiben muss Firmen Stempel und Unterschrift enthalten.
4) Schriftliche Erklärung des mexikanischen Unternehmens in spanischer Sprache, mit Firmenstempel und Unterschrift an das Generalkonsulat von Mexiko in Frankfurt adressiert, über die Erforderlichkeit der technischen Arbeiten, Beschreibung und Dauer der Tätigkeiten.
5) Einkommennachweis der letzten SECHS Monaten
6) Ein biometrisches Passbild. Bitte KEIN eingescanntes Passbild beifügen. Das Bild muss frontal und mit weißem Hintergrund aufgenommen werden (wir empfehlen ein entsprechendes Fotostudio für die Aufnahme). Achten Sie bitte darauf, dass Ihr Kopf vollständig auf dem Bild erscheint.
* WICHTIG: Für die Bearbeitung Ihres Einreisedokumentes wird eine Gebühr erhoben; diese wird am Tag der persönlischer Terminen bezahlt.
WERKZEUG / AUSRÜSTUNG: Falls Sie Werkzeug oder besondere Ausrüstung einführen (zum Beispiel zwei Laptops, Kameraausrüstung, usw.), benötigen Sie ein Zertifikat für die zollfreie Einführung Ihrer Ausrüstung. In diesem Fall müssen Sie das entsprechende Formular (hier klicken) ausfüllen. Die ausführliche Auflistung (nur auf Spanisch oder Englisch) muss auch beigefügt werden (bitte unterschreiben Sie im Original auf jeder einzelnen Seite der Liste).
WAS ZU BEACHTEN IST:
- Die Bearbeitungszeit beträgt mindestens zehn Arbeitstage.
- Das Interview findet am Tag des Termins statt
- Wir empfehlen Ihnen, den Antrag rechtzeitig zu stellen, da das Generalkonsulat keine Haftung übernimmt im Falle, dass das Visum aus technischen Gründen nicht ausgestellt werden kann.
- Das Konsulat akzeptiert keine unvollständigen Dokumente. Nur wenn alle vorbenannten Unterlagen eingereicht werden, kann Ihr Einreisedokument ausgestellt werden.
- Visa müssen persönlich abgeholt werden. Hierbei gibt es keine Ausnahmen!
Türkische, Russische und Ukrainische Staatsangehörige, klicken Sie bitte hier
NOTA PARA EL PÚBLICO USUARIO: Si usted no pudo obtener el trámite que deseaba realizar en esta representación consular por razones que considera injustificadas, o no le dan una cita oportunamente, le suplico que se comunique directamente con el titular Cónsul Eduardo Peña Haller a su teléfono directo: 069-299-87-513
ANMERKUNG FÜR DIE ANTRAGSTELLER: Wenn die Bearbeitung Ihrer Angelegenheit in diesem Konsulat aus Gründen nicht erfolgt, die Sie als ungerechtfertigt empfinden oder Ihnen kein passender Termin gegeben wird, wenden Sie sich bitte direkt an den Konsul Eduardo Peña Haller, Durchwahl: 069-299-87-513