Beantragung einer Arbeitserlaubnis bei der mexikanischen Einwanderungsbehörde (Instituto Nacional de Migración)
Nachfolgend möchten wir Sie über die Formalitäten und Unterlagen informieren, die für die Beantragung einer Arbeitsgenehmigung erforderlich sind.
Der Antrag für ein Visum ist von dem mexikanischen Unternehmen, in dem Sie arbeiten werden, bei der dortigen Einwanderungsbehörde (Instituto Nacional de Migración) einzureichen, die dem mexikanischen Innenministerium (Secretaría de Gobernación) unterstellt ist.
Die Adresse der Einwanderungsbehörde lautet:
Secretaría de Gobernación
-Instituto Nacional de Migración-
Homero 1832
Col. Los Morales Polanco
Delegación Miguel Hidalgo
C.P. 11510, México, D.F.
Tel. 01 (55) 53 87 24 00
www.inm.gob.mx
www.segob.gob.mx
Folgende Unterlagen* sind für den Antrag erforderlich:
1) Mit Apostille versehene Geburtsurkunde(n) des Antragstellers und seiner Familienangehörigen
2) Mit Apostille versehene Heiratsurkunde
3) Fotokopien der Reisepässe des Antragstellers und seiner Familienangehörigen
4) Lebenslauf mit Originalunterschrift
5) Mit Apostille versehene Bescheinigungen oder Zeugnisse, die Ihre Ausbildung belegen (Diplomurkunde, Ausbildungszeugnis etc.) zum Nachweis Ihrer beruflichen Befähigung.
*Alle Dokumente, die mit einer Apostille versehen werden, müssen ins Spanische (inklusive Apostille) von einem vereidigten Übersetzer übersetzt werden.
6) Schreiben, in dem mitgeteilt wird, wo das Visum ausgestellt werden soll (Angabe des Mexikanischen Konsulats, an das Sie sich wenden werden) sowie das Einreisedatum für Mexiko.
7) Schreiben, in dem Ihre neue Stelle benannt sowie ihre zukünftige Tätigkeit detailliert beschrieben wird.
Das Instituto Nacional de Migración behält sich das Recht vor, gegebenenfalls zusätzliche Dokumente anzufordern.
Bitte beachten Sie:
Die unter Punkt 1, 2 und 5 genannten Dokumente müssen von den zuständigen Behörden mit einer Apostille versehen werden. Laut dem Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 sind ausländische öffentliche Urkunden von der Legalisierung befreit. In Mexiko gilt das Haager Übereinkommen seit dem 14. August 1995. Das Generalkonsulat von Mexiko stellt keine Apostille aus.
Vergessen Sie bitte nicht, die Namen aller Personen vollständig anzugeben.
Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung des Visumantrags ca. 6 bis 8 Wochen dauert, sobald uns alle Dokumente vorliegen.
Wenn die mexikanische Einwanderungsbehörde die Einreisegenehmigung erteilt und diese der zuständigen mexikanischen Botschaft bzw. dem zuständigen mexikanischen Konsulat mitgeteilt hat, werden die Antragsteller – in der Regel durch das mexikanische Unternehmen, in dem Sie arbeiten werden – benachrichtigt. Erst nach Erhalt der Einreisegenehmigung kann die mexikanische Botschaft bzw. das mexikanische Konsulat die erforderlichen Dokumente ausstellen, die vom Antragsteller und seiner Familie persönlich nach Terminabsprache abgeholt werden müssen.