Information über Umzugsgut für nicht-mexikanische Staatsangehörige

Deutsche Staatsangehörige sowie Staatsangehörige der Europäischen Union werden gebeten, zur Beantragung eines Sichtvermerks für die Einfuhr von Umzugsgut nach Mexiko, folgende Unterlagen einzureichen:

  1. Aufenthaltserlaubnis für Mexiko „No Inmigrante“ oder „Inmigrante“ als Kopie (4 Kopien)
  2. Reisepass (4 Kopien)
  3. Detaillierte Liste der Gegenstände (computer- oder maschinengeschrieben, auf Spanisch), die nach Mexiko eingeführt werden sollen. Die Liste ist im Original und mit drei Kopien einzureichen. Jede einzelne Seite der Originalliste sowie der Kopien muss vom Antragsteller, bei Verheirateten auch vom Ehegatten, eigenhändig unterzeichnet werden.
  4. Angabe der Wohnanschrift in Mexiko
  5. Anmeldung der Wohnung in Deutschland (1 original und 3 Kopien)
  6. Abmeldung der Wohnung in Deutschland (1 Original und 3 Kopien)
  7. Die Gebühr entnehmen Sie bitte dem aktuellen Gebührenverzeichnis
  8. Schriftliche Erklärungen (in spanischer Sprache) bitte hier klicken.

Eine Aufenthaltserlaubnis berechtigt lediglich zu einer temporären Einfuhr des Umzuggutes.

Der Sichtvermerk kann nur innerhalb einer Frist von sechs Monaten nach Erteilung der Aufenthaltserlaubnis ausgestellt werden. Nach Ablauf dieser Frist ist eine Einfuhrerlaubnis beim Finanzministerium in Mexiko (Administración Jurídica de Ingresos de la Secretaría de Hacienda y Crédito Público) einzuholen.

Das Zertifikat für Umzugsgut muss persönlich abgeholt werden. Wenn Sie alle aufgelistete Dokumente bereit haben, können Sie einen Termin unter folgende E-Mail Adresse vereinbaren: Esta dirección de correo electrónico está siendo protegida contra los robots de spam. Necesita tener JavaScript habilitado para poder verlo.

 Mehr information: 069299875 23

Email: Esta dirección de correo electrónico está siendo protegida contra los robots de spam. Necesita tener JavaScript habilitado para poder verlo.

ANMERKUNG FÜR DIE ANTRAGSTELLER: Wenn die Bearbeitung Ihrer Angelegenheit in diesem Konsulat aus Gründen nicht erfolgt, die Sie als ungerechtfertigt empfinden oder Ihnen kein passender Termin gegeben wird, wenden Sie sich bitte direkt an der Konsul Cecilia Villanueva Bracho, Durchwahl: 069-299-87-514