NO PÉRDIDA DE LA NACIONALIDAD MEXICANA
Hiermit wird bescheinigt, dass gemäß der Staatsverfassung der Vereinigten Mexikanischen Staaten, eine Aberkennung der mexikanischen Staatsbürgerschaft nicht möglich ist:
Mexikanischen Verfassung
Artikel 30
A) werden Mexikaner durch Geburt:
I Personen, die auf mexikanischem Staatsgebiet geboren werden, unabhängig von der Staatsangehörigkeit der Eltern;
II Personen, die im Ausland geboren werden und deren mexikanische Eltern in Mexiko geboren wurden oder deren mexikanischer Vater bzw. deren mexikanische Mutter in Mexiko geboren wurde;
III Personen, die im Ausland geboren werden und deren mexikanische Eltern die mexikanische Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erworben haben oder deren mexikanischer Vater bzw. deren mexikanische Mutter die mexikanische Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erworben hat;
IV Personen, die an Bord von Schiffen oder Flugzeugen geboren werden, auch wenn es sich um Kriegs- oder Handelsschiffe bzw. Kriegs- oder Handelsflugzeuge handelt.
Artikel 37
A) Keinem Mexikaner durch Geburt kann die mexikanische Staatsangehörigkeit entzogen werden.