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Das Generalkonsulat von Mexiko erteilt keine Apostillen.

Mexiko ist am 14. August 1995 dem "Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer Urkunden von der Legalisierung" vom 5. Oktober 1961 beigetreten.

Der Beitritt Mexikos zu diesem Übereinkommen wurde zur Aufhebung zahlreicher Legalisierungen durchgeführt und durch einen einfachen Schritt ersetzt: die Beglaubigung von Unterschriften durch die Apostille.

Damit deutsche öffentliche Dokumente in Mexiko rechtskräftig sind, werden sie mit der Apostille der zuständigen deutschen Behörde versehen und benötigen somit keine Legalisierung mehr seitens der mexikanischen konsularischen Vertretungen. Mexikanische Dokumente werden in Deutschland rechtskräftig, wenn sie mit der Apostille der mexikanischen Behörde versehen sind. Darüber hinaus ist eine Übersetzung des Dokumentes in die deutsche bzw. spanische Sprache durch einen vereidigten Übersetzer empfehlenswert.

Apostille für deutsche öffentliche Dokumente

In Deutschland sind folgende Behörden der Bundesländer für die Ausstellung einer Apostille zuständig:

•    Innenministerien
•    Regierungspräsidenten
•    Justizministerien
•    Bezirksregierungspräsidenten
•    Landgerichte


Apostille für mexikanische öffentliche Dokumente

In Mexiko sind folgende Behörden für die Erteilung der Apostille zuständig:

1.  Für öffentliche bundesstaatliche Dokumente ist die Coordinación General Política con Poderes de la Unión zuständig:
Coordinación General Política con Poderes de la Unión

Río Amazonas 62, interior Piso 3
Colonia:Cuauhtemoc
Código postal: 06500, México, D.F.
Teléfono(s):
509 33 226 extensión 35010
509 33 200
Fax:509 33 222
Weitere Informationen finden Sie auf der folgenden Website:
Gobernación

2.    Für öffentliche staatliche Dokumente

a)    Für im Bundesdistrikt Mexiko (Distrito Federal) ausgestellte Dokumente kann die Apostille bei der Dirección General Jurídica y de Estudios Legislativos del Gobierno del Distrito Federal beantragt werden.

b)    Für in den Bundesstaaten ausgestellte Dokumente wird die Apostille bei der Secretaría oder Dirección General de Gobierno del Estado beantragt.

Um die zuständigen Behörden zur Ausstellung einer Apostille in den jeweiligen Bundesstaaten und im Bundesdistrikt Mexiko ausfindig zu machen ist Folgendes ratsam:

a)    Besuchen Sie die Seite der Secretaría de Gobernación.
b)    Besuchen Sie die Interntseite des "Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer Urkunden von der Legalisierung".

Ausgenommen von der Befreiung der Legalisierung sind:

a)    von diplomatischen bzw. konsularischen Vertretungen ausgestellte Dokumente
b)    Handels- bzw. Zolldokumente